
Für bestehende A1-Kunden bedeutet das ab dem 4. April eine Erhöhung des monatlichen Entgeltes (Grundgebühr) um 2,75 Euro bei allen A1-Mobilfunktarifen (nicht bei Tarifen zu mobilem Breitband). Dafür erhält der Kunde zusätzlich 1.000 Gesprächsminuten zu 05-Nummern, die nicht in das restliche Gesprächskontingent einfließen. Eine Wahl haben Kunden aber nicht. Hier besteht daher das außerordentliche Kündigungsrecht, wobei Kunden ohne zusätzliche Kosten den Vertrag auflösen können. Der Verein für Konsumenteninformation prüft derzeit nach, ob dies auch für die über den Tarif angezahlten Mobiltelefone gelte.
A1-Kunden werden derzeit vom Unternehmen über die Änderungen informiert - auch nachzulesen unter http://www.a1.net/privat/agb (Kundmachungen).
http://derstandard.at/1296696282078/A1-erhoeht-Grundgebuehr-fuer-Bestandskunden?seite=8