Seit 1. März 2008 können Strafen ab 70 Euro, die rechtskräftig über österreichische KFZ- Lenker wegen einer Verkehrsübertretung in einem anderem EU-Staat verhängt wurden, auch in Österreich eingetrieben werden.
Derzeit haben neben Österreich,Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Litauen, die Niederlande, Polen, Rumänien, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn den EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen umgesetzt.
Deutschland und Österreich haben schon seit Jahren ein abkommen, das die Eintreibung von Verkehrsstrafen ab 25 Euro ermöglicht.
