Änderung der Straßenverkehrsordnung
Diese Novelle ist aktuell in Bearbeitung, folglich noch nicht im Bundesgesetzblatt verlautbart und somit auch noch nicht in Kraft.
Einführung der "Rettungsgasse"
Auf österreichischen Autobahnen sind die Pannenstreifen für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Durch die starke Zunahme des Verkehrs kommt es bei Unfällen und Staubildungen aber vermehrt dazu, dass Lkws und Pkws auf Pannenstreifen ausweichen und damit für die Einsatzkräfte den Weg versperren. Um die rasche Versorgung im Ernstfall gewährleisten zu können, müssen die Einsatzkräfte ungehindert zum Einsatzort gelangen. Daher fordern das Rote Kreuz und der Bundesfeuerwehrverband schon seit Jahren die Einführung der Rettungsgasse.
In Deutschland und der Schweiz ist die Rettungsgasse gesetzlich verankert - allerdings ist der Pannenstreifen dort entweder nicht vorhanden oder nicht so breit wie hierzulande. Wenn sich ein Stau gebildet hat und Einsatzkräfte durchkommen müssen, weichen Pkw und Lkw jeweils an den rechten und linken Fahrbahnrand, sodass in der Mitte die Spur für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge befahrbar bleibt.
Ob das Freihalten der "Rettungsgasse" funktioniert, wenn das schon am Pannenstreifen (immerhin ein Vormerkdelikt!) nicht klappt - man darf gespannt sein ...
Noch was Neues (wohin wen Blaulicht kommt)
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- Löwe
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